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EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentationspflicht
 
Die EU-Vermittlerrichtlinie ist eigentlich kein neues Thema, geht doch die Idee ursprünglich auf den Financial Services Act von 1985 in Großbritannien zurück. Infolgedessen wurde bereits Ende der 80er-Jahre die daraus resultierende "Maklerhaftung" in der Literatur und diversen Informationsveranstaltungen thematisiert. Jeder Makler tat spätestens seit Mitte der 90er-Jahre gut daran, wenn er seine Kundenberatungen ausreichend dokumentiert hatte. Neu ist allerdings mit der Verabschiedung des Gesetzes, dass der Vermittler gesetzlich verpflichtet ist, die Beratung zu dokumentieren und dass dies in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Rahmen erfolgen muss.
 
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